Energie- Einsparverordnung
Die Anforderungen im Überblick
Seit dem ersten Februar 2002 ist die Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft. Das Ziel der darin geforderten Maßnahmen: Die Begrenzung des Jahresprimärenergieverbrauchs eines Gebäudes. Auch für den Gebäudebestand bietet die EnEV entsprechende Forderungen.
Die konkreten Verpflichtungen zum Handeln enthält die EneV vor allem für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmeregelungen (z.B. bei Eigentümerwechsel).
Bestimmte Anforderungen gelten nur bedingt, weil das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen ist.
Die Nachrüstpflichten bis zum 31. 12. 2006
- Austausch alter Heizungsanlagen
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen
- Dämmung der obersten, nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschoss- und Dachdecke (Dachschräge) bis zum 31. 12. 2006 (U-Wert = 0,3 W/qmK, siehe Tabelle)
- Verbesserung des Wärmeschutzes bei neuen oder veränderten Bauteilen (Einhaltung der geforderten U-Werte, siehe Tabelle, Mindestveränderung siehe Bagatellgrenze).
- Für Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen (der Eigentümer wohnt in einer der Wohnungen) gilt die Nachrüstpflicht nur bei Eigentümerwechsel; Erfüllung der Nachrüstpflicht dann innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel.
Die bedingten Anforderungen werden verpflichtend
- bei einer ohnehin anstehenden Sanierung, einer Erweiterung oder Änderung am Gebäude (Austausch wegen Verschleiß, Beseitigung von Mängeln, Verschönerungen, ...)
- wenn das beheizte Gebäudevolumen um mindestens 30 cbm erweitert wird. Hier gelten dann die EnEV-Anforderungen für Neubauten.
Die Bagatellgrenze
- Wie bisher müssen die bauteilbezogenen Anforderungen nur berücksichtigt werden, wenn bei Außenwänden, aussen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern mehr als 20% der Bauteilfläche gleicher Orientierung geändert werden.
- bei anderen Aussenbauteilen mehr als 20% der jeweiligen Bauteilfläche geändert werden.
| Bauteil |
Nach EnEV (W/qmK) |
Dämmdicke isofloc (cm) |
| Aussenwände | ||
| Bei aussenseitiger Erneuerung (Putz, Bekleidung, ...) | 0,35 |
12 |
| Bei innenseitiger Erneuerung (Innendämmung, Gefacherneuerung..) | 0,45 |
9 |
| Decke oder Dach | ||
| Steildächer | 0,30 |
14 |
| Flachdächer | 0,25 |
16 |
| Kellerdecke / Fußboden | ||
| Bei kellerseitiger Erneuerung | 0,40 |
10 |
| Bei raumseitiger Erneuerung | 0,50 |
8 |
| Fenster & Türen | ||
| Fenster | 1,7 |
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| Bei Erneuerung der Verglasung | 1,5 |
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| Aussenliegende Fenstertüren, DFF und Fenster mit Sonderverglasung | 2,0 |
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| Außentüren | 2,9 |
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vorhandene Bauteile sind NICHT berücksichtigt