Energie- Einsparverordnung

Umbau
Die Anforderungen im Überblick

Seit dem ersten Februar 2002 ist die Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft. Das Ziel der darin geforderten Maßnahmen: Die Begrenzung des Jahresprimärenergieverbrauchs eines Gebäudes. Auch für den Gebäudebestand bietet die EnEV entsprechende Forderungen.




Die konkreten Verpflichtungen zum Handeln enthält die EneV vor allem für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmeregelungen (z.B. bei Eigentümerwechsel).

Bestimmte Anforderungen gelten nur bedingt, weil das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot zu berücksichtigen ist.

Die Nachrüstpflichten bis zum 31. 12. 2006
Die bedingten Anforderungen werden verpflichtend
Die Bagatellgrenze
Bauteil
Nach EnEV
(W/qmK)
Dämmdicke isofloc (cm)
Aussenwände
Bei aussenseitiger Erneuerung (Putz, Bekleidung, ...)
0,35
12
Bei innenseitiger Erneuerung (Innendämmung, Gefacherneuerung..)
0,45
9
Decke oder Dach
Steildächer
0,30
14
Flachdächer
0,25
16
Kellerdecke / Fußboden
Bei kellerseitiger Erneuerung
0,40
10
Bei raumseitiger Erneuerung
0,50
8
Fenster & Türen
Fenster
1,7
Bei Erneuerung der Verglasung
1,5
 
Aussenliegende Fenstertüren, DFF und Fenster mit Sonderverglasung
2,0
 
Außentüren
2,9
 

vorhandene Bauteile sind NICHT berücksichtigt

Weitere Infos finden Sie auch unter:

nach oben